Gebührenerhöhung


Mit 01.01.2011 erfolgte eine Anhebung der Eintragungsgebühr ins Grundbuch von 1,0 auf 1,1%. Die Eingabegebühr bei Grundbuchseingaben wird von € 45,00 auf € 38,00 gesenkt - jedoch nur bei elektronischer Eingabe. Eingaben in schriftlicher (Papier-)Form werden auf € 53,00 erhöht. Bisher gab es bei Grundbuchsabfragen eine Zeilengebühr. Diese entfällt ab Oktober 2011 und es werden stattdessen so genannte „Flat-Rates“ eingeführt. Eine Vollabfrage im Grundbuch kostet € 3,00, für eingeschränkte Abfragen wird eine Gebühr von € 1,50 und je abgefragter Urkunde wird eine Gebühr von € 0,90 eingehoben.

Die Gebühr für Firmenbuchabfragen wird ab April 2011 um ca 25% erhöht und muss einzeln bezahlt werden.